Wir Burgermeistere und Rath des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir ... wahrgenommen, daß ohnerachtet die ... confirmirte Reichs-Verordnung die Abstellung derer Handwercks-Mißbräuche betreffend, allschon unterm 19ten Nov. 1731 allhier offentlich an alle und jede Innungen und Handwercker ordentlich publiciret und deren ohnverbrüchliche Vesthaltung alles Ernstes Obrigkeitlich anbefohlen worden, dennoch ... besagter Ordnung anbefohlenen Kundschafften, sträflich entgegen gehandelt worden, ...
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Wir Burgermeistere und Rath des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir ... wahrgenommen, daß ohnerachtet die ... confirmirte Reichs-Verordnung die Abstellung derer Handwercks-Mißbräuche betreffend, allschon unterm 19ten Nov. 1731 allhier offentlich an alle und jede Innungen und Handwercker ordentlich publiciret und deren ohnverbrüchliche Vesthaltung alles Ernstes Obrigkeitlich anbefohlen worden, dennoch ... besagter Ordnung anbefohlenen Kundschafften, sträflich entgegen gehandelt worden, ...
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